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Solarpaket 1: Was sich für Balkonkraftwerke 2024 ändert

2024-05-03 · 3 Min. Lesezeit · K&C NetFox Redaktion
Solarpaket 1: Was sich für Balkonkraftwerke 2024 ändert

Nach längeren Verzögerungen ist das Solarpaket 1 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Für Betreiber von Balkonkraftwerken bringt es spürbare Erleichterungen – ein Thema, das zunehmend auch im Zusammenspiel mit Smart-Home-Steuerungen relevant wird.

Weniger Bürokratie

Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt: Künftig reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch ein Zählerwechsel vor der Inbetriebnahme ist nicht mehr zwingend erforderlich – ein Balkonkraftwerk darf damit auch an einem rückwärtsdrehenden Zähler betrieben werden, bis der Netzbetreiber den Wechsel nachholt.

Höhere Einspeiseleistung

Eine eigene Geräteklasse erlaubt jetzt bis zu 800 Voltampere Einspeiseleistung bei maximal 2.000 Wp installierter PV-Leistung – zuvor lag die Grenze bei 600 Watt. Die konkrete technische Umsetzung (u. a. die Duldung des Schuko-Steckers) regelt eine VDE-Norm, die noch überarbeitet wird.

Neu: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Als Alternative zum klassischen Mieterstrommodell können PV-Anlagenbetreiber künftig direkt zum Stromlieferanten für Bewohner im selben Gebäude werden, mit reduzierten Lieferantenpflichten. Erzeugter Strom darf dabei auch zwischengespeichert und in angeschlossenen Bauteilen wie einer Garage bzw. Wallbox genutzt werden.

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Fazit

Das Solarpaket 1 macht den Einstieg in die eigene Stromerzeugung spürbar unbürokratischer. Wer ein Balkonkraftwerk in eine bestehende Smart-Home-Steuerung einbinden möchte – etwa um Verbrauch und Erzeugung sichtbar zu machen –, findet bei uns Unterstützung bei der technischen Integration.


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